In einem am 20. Juni 2014 veröffentlichten Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss: Eine schweizweite obligatorische Erdbebenversicherung kann derzeit weder als Konkordat aller Kantone noch im Rahmen einer Bundeskompetenz umgesetzt werden. Für die Bundeslösung müsste zuerst die Verfassung geändert werden. Die Erdbebenversicherung bleibt deshalb ohne Einheitslösung kantonal und privat geregelt.
Konsequenz aus diesem Entscheid des Bundesrats: Der Traum von einer gesamtschweizerischen obligatorischen Erdbebenversicherung mit einer Tiefstprämie von jährlich 50 Franken ist wieder verflogen. Es geht weiter mit kantonalen Lösungen und teilweiser Freiwilligkeit. Immobilieneigentümer müssen in ihren Standortkantonen abklären, ob und wie sie gegen Erdbebenschäden versichert sind oder sich versichern können.
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