Frage von Frau Dr. med. D. F. in C.: „Es gibt viele Krisenherde auf der Welt. Trotzdem will ich mich mit meinem Reisedrang nicht nur auf die „todsicheren“ Länder des Massentourismus konzentrieren. Da kann es dann vorkommen, dass plötzliche Unruhen den Antritt einer schon gebuchten Reise unmöglich machen. Wer bezahlt eigentlich die Reiseannullierungskosten wegen Unruhen und Terroranschlägen im Zielland?“
Antwort: Wer öfters reist, schliesst am besten eine Jahresreiseversicherung mit Annullierungskostendeckung ab. Für jede Reise kann man natürlich auch eine einzelne Annullierungskostenversicherung abschliessen. Mit beiden Versicherungen sind die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten gedeckt, wenn die Reise beispielsweise wegen Streiks, inneren Unruhen, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereignissen am Zielort nicht angetreten werden kann. Terroranschläge gelten als innere Unruhen, die mit gedeckt sind. Wichtig: Eine Deckung ist nicht gewährleistet, wenn bereits bei der Buchung der Reise oder beim Abschluss der Versicherung die Lage vor Ort kritisch war und deshalb mit der Annullierung der Reise jederzeit gerechnet werden musste.
Sich informieren
Ein Rat: Vor der Buchung und dem Antreten einer Reise ins Ausland sollte man sich stets über die aktuell gültigen Reiseempfehlungen auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten orientieren. Dort findet man die aktualisierten notwendigen Informationen über die Bedrohungslage im Zielland und weitere nützliche Tipps.
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