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aerztinFrage von Frau Dr. med. V. S. in E.: „Ich, 45-jährig, seit Jahren verheiratet und bisher angestellte Ärztin, mache mich nun selbständig. Ist es möglich, lange nach der Hochzeit einen Ehevertrag abzuschliessen und was bringt ein solcher Vertrag?“

Antwort: Ein Ehevertrag kann auch Jahre nach der Eheschliessung abgeschlossen werden. Das geschieht tatsächlich des Öfteren, wenn sich einer der Ehepartner selbständig macht. Denn ohne Ehevertrag sind die Ehepartner im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Abgesehen vom Eigengut, haben dann im Scheidungsfall die Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe angehäuften Vermögens. Bei einer gut laufenden Arztpraxis könnte das zu hohen Forderungen an den praktizierenden Ehepartner führen.

Errungenschaftsbeteiligung punktweise abändern
Mit einem Ehevertrag kann die Errungenschaftsbeteiligung beibehalten und nur in einzelnen Punkten abgeändert werden. Die Eheleute können beispielsweise im Vertrag einvernehmlich alle Vermögenswerte der Errungenschaft, die für die Ausübung der Praxis notwendig sind, zum Eigengut des praktizierenden Ehepartners erklären. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass Erträge aus dem Eigengut nicht in die Errungenschaft fallen. Bei einer Scheidung kann dann die Arztpraxis als Eigengut ungeachtet der güterrechtlichen Auseinandersetzung weitergeführt werden. Und im Todesfall des nichtpraktizierenden Ehepartners bleibt das Eigengut des überlebenden Ehepartners unangetastet.


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