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gucklockfahren

Das kommt zuweilen vor im Winter: Ein im Freien parkiertes Auto ist über Nacht vereist und verschneit. Bei Zeitmangel wird nur ein Guckloch freigekratzt und losgefahren. Was sagt die Versicherung, wenn man dann einen Unfall baut?

Wer bei einem vereisten oder verschneiten Auto nur Gucklöcher freimacht und losfährt, handelt grundsätzlich grobfahrlässig. Durch die stark eingeschränkte Sicht gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer und sich selber. Das Risiko ist zuerst mal eine happige Busse und der Entzug des Führerausweises. Im Falle eines Unfalls ist der Versicherer aufgrund der grobfahrlässigen Schadensverursachung berechtigt, seine Leistungen aus der Motorfahrzeugversicherung zu kürzen oder auf den Versicherten Rückgriff zu nehmen. Ergo: „Gucklochfahren“ ist also nicht nur gefährlich, sondern kann auch sehr teuer zu stehen kommen.

Auto immer von Schnee und Eis befreien
Damit das Fahrzeug auch im Winter betriebssicher und verkehrstauglich ist, müssen vor der Wegfahrt alle Scheiben, Rückspiegel, Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker frei von Schnee und Eis sein. Sie alle sind mithin zu reinigen. Zudem sollten das Fahrzeugdach, allfällige Lastwagenplanen und die Motorhaube vom Schnee befreit werden. Denn beim Fahren könnten durch wegfliegenden Schnee nachfolgende Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Oder beim Bremsen kann Schnee auf die Windschutzscheibe rutschen und dem Fahrer die Sicht nehmen.

 


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