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saeule3a

Wer 2013 noch von Säule 3a-Steuerabzügen profitieren will, muss den Betrag bis am Dienstag, 31. Dezember 2013, einbezahlt haben.

Doppelverdiener können doppelt profitieren
Der Grundsatz: Alle, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen als Frau bis 69 und als Mann bis 70 mit der Vorsorgesäule 3a vorsorgen und Steuern sparen. Für 2013 - und dann unverändert auch für 2014 – dürfen Einkommensbezüger mit Pensionskasse bis zu 6‘739 Franken und solche ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent des Nettolohns, aber höchstens 33‘696 Franken einzahlen und steuerlich geltend machen. Bei doppelverdienenden Ehepaaren können beide Partner die Säule 3a voll nutzen.
Berechtigte dürfen mehrere Konten der Säule 3a führen und nach Belieben in einem Jahr den Höchstbetrag einzahlen und in andern Jahren einen kleineren Betrag oder gar nichts. Die Gesamtsumme der jährlichen Einzahlungen darf die gesetzliche Obergrenze nicht übersteigen. Jedes Konto kann jederzeit aufgelöst und steuerneutral vollständig auf ein anderes Säule 3a-Konto der gleichen Person übertragen werden.

Erwerbstätig nach dem AHV-Alter
Nach dem Erreichen des AHV-Alters ist es erwerbstätigen Frauen bis 69 und Männern bis 70 erlaubt, die Säule 3a weiter zu nutzen – auch wenn das Einkommen unterhalb des AHV-Rentnerfreibetrags von 16‘800 Franken liegt. Wichtig: Wer von seiner Pensionskasse das Kapital bezogen hat oder die Rente erhält, gilt als Erwerbstätiger ohne Pensionskasse. Er kann nun wie ein Selbständiger bis 20 Prozent des Nettolohns, höchstens aber 33‘696 Franken einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer die Erwerbstätigkeit vor dem 70. Altersjahr aufgibt, muss in der Regel die Säule 3a-Konten auflösen.
 
Bezug der Säule 3a-Gelder
Die Beträge der Säule 3a-Konten können frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter bezogen werden. Der Bezug wird mit dem Sondersatz für Vorsorgegelder versteuert. Wer mehrere Konten hat, kann deren Bezug staffeln.
Säule 3a-Gelder dürfen alle fünf Jahre für Wohneigentum oder zur Amortisation von Wohneigentums-Hypotheken vorbezogen werden. Eine Rückzahlung wie bei der beruflichen Vorsorge ist nicht möglich. Die Gelder können anstatt vorbezogen auch nur verpfändet werden. Wenn beide Ehepartner ihre Säule 3a-Gelder für Wohneigentum einsetzen, müssen sie Miteigentümer oder Gesamteigentümer sein. Bei unverheirateten Paaren ist Miteigentum Voraussetzung.
Es ist überdies erlaubt, die Säule 3a-Guthaben nach der Aufnahme oder einem Wechsel der selbständigen Tätigkeit innerhalb eines Jahres vorzubeziehen.
Die gebundenen Gelder können auch direkt und steuerneutral zum Einkauf von Beitragsjahren in die Pensionskasse überwiesen werden. Eine solche Überweisung darf aber nie der Rückzahlung eines Vorbezugs für das Wohneigentum dienen.
 
Konkubinatsfreundlich
Im Erlebensfall ist der Vorsorgenehmer die begünstigte Person der Säule 3a. Nach dessen Tod fällt das Geld zwingend an den Ehepartner. Gibt es keinen solchen, kommen die direkten Nachkommen und der Konkubinatspartner zum Zug. Dieser muss mit dem Verstorbenen in den letzten fünf Jahren eine Lebensgemeinschaft geführt haben oder für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen. Dabei kann man eine, beispielsweise den Konkubinatspartner, oder mehrere Personen und deren Quote frei bestimmen.

 


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