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ruhestand

Die Erfüllung des Traums vom Ruhestand im Ausland muss frühzeitig und sorgfältig geplant werden.

„Leistung auf Anhieb“

Jahr für Jahr packen etliche Beherzte das Projekt „Ruhestand im Ausland“ an. Oft sind sie auf der Suche nach einem angenehmeren Klima und günstigeren Lebenskosten. Für Normalsterbliche gilt dabei „Leistung auf Anhieb“. Denn wer überstürzt plant und falsche Entscheide fällt, verspielt allenfalls seine lebenslang ersparten Finanzreserven. Mehrere Jahre sorgfältig planen und sich über alles bis ins Letzte informieren, ist deshalb der Schlüssel zum Erfolg.

Aufenthaltsbewilligung
In den EU- und EFTA-Ländern erhalten Schweizer Pensionierte eine mindestens fünfjährige Aufenthaltsbewilligung, wenn sie ihre finanzielle Unabhängigkeit und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz belegen können. Bei unveränderten Voraussetzungen wird der Aufenthalt jeweils automatisch verlängert. Ausserhalb der EU sind die Bedingungen für eine Niederlassung im Zielland genau abzuklären.
Für den neuen Ort, den man ins Auge fasst, sind die individuellen Lebenshaltungskosten samt der notwendigen Ausgaben für das Wohnen zu berechnen. Meist drängt sich der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses auf. Dabei sind die lokalen Gepflogenheiten des Immobilienmarktes einzuhalten. Bei einer Immobilientransaktion in meist unbekannten Gefilden muss man besonders sorgfältig vorgehen und jeden Schritt zweimal durchdenken.

Renten, Steuern, Vermögen
Die AHV lässt sich auf Wunsch an jeden beliebigen Wohnort in der Währung des Aufenthaltslandes überweisen. Im Bereich der Pensionskasse ist zuerst mal der stets notwendige finanzplanerische Entscheid zu fällen: Rente, Kapital oder eine Kombination davon beziehen. Die Einzelheiten der Auszahlung müssen mit der Pensionskasse rechtzeitig ausgehandelt werden. Dabei fallen namentlich die Steuern ins Gewicht. Die Schweiz hat mit über siebzig Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In jedem Einzelfall sind die steuerliche Situation und deren mögliche Optimierung sorgfältig zu analysieren. Das gilt besonders dann, wenn neben den Renteneinkommen noch Immobilienbesitz dazukommt.
Das freie Vermögen wird in den meisten Fällen mit Vorteil ganz oder zumindest teilweise in der sicheren Schweiz belassen.

Versicherungen, Nachlass, Rückkehr
Schweizer Pensionäre haben sich grundsätzlich in der Schweiz gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Sie werden dann im Krankheitsfall beispielsweise in der EU wie Einheimische behandelt. Wer im Ausland wohnt und unbedingt in der Schweiz behandelt werden will, hat das mit seiner Krankenversicherung sicherzustellen. In Ländern ausserhalb der EU ist zu prüfen, ob mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die Versicherungen für Haftpflicht oder Hausrat sind im Land des Wohnsitzes neu abzuschliessen.
Oft vernachlässigt, aber unbedingt notwendig: Auswandernde Rentner sollten ihre allfällige Alterspflege, ihr Ableben und ihren Nachlass planen. Allenfalls in ein Schweizer Altersheim zurückzukehren, ist rechtzeitig einzufädeln. Für den Todesfall ist festzulegen, wie die Beerdigung und der Nachlass abgewickelt werden.
Wenn das Leben im Ausland nicht den Erwartungen entspricht, entsteht des Öftern der Wunsch nach einer Rückkehr in die Schweiz. Ob und wie das möglich ist, zählt desgleichen zur umfassenden Auswanderungsplanung.

Sich informieren
Auswanderungswillige können sich bei der Auslandschweizer-Organisation ASO http://www.aso.ch über die Bedingungen in den einzelnen Ländern informieren. Auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten http://www.eda.admin.ch stehen nützliche Ratgeber kostenlos zum Herunterladen bereit.


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