In Europa gibt es jährlich 850 Millionen Flugreisen. Bei annullierten Flügen oder grossen Verspätungen hat der betroffene Passagier oft Anspruch auf eine Entschädigung. Diese sollte man einfordern.
EU-Verordnung 261/2004
Die Rechtsgrundlage für Entschädigungen wegen annullierten oder stark verspäteten Flügen ist die EU-Verordnung 261/2004. Diese gilt seit Ende 2006 auch in der Schweiz. Flugreisende haben demnach von der verantwortlichen Fluggesellschaft je nach Flugdistanz und Wartezeit das Anrecht auf eine Entschädigungszahlung von 250 bis 600 Euro. Alle Einzelheiten hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/passagierrechte/01019/index.html?lang=de zusammengestellt. Derzeit arbeitet die EU-Kommission an der Revision der Fluggastrechteverordnung. Wir werden berichten.
Selber einfordern!
Wer sich betroffen fühlt, sollte die Entschädigung selber bei der Fluggesellschaft einfordern. Reagiert diese nicht, kann man sich in der Schweiz mit dem offiziellen Meldeformular über die E-Mailadresse passengerrights@bazl.admin.ch an das Bundesamt für Zivilluftfahrt wenden.
Weil die Fluggesellschaften oft nicht besonders bereitwillig ihre Zahlungen leisten, übernehmen Unternehmen wie Fairplane, EUclaim oder Flightright die Durchsetzung der Ansprüche. Sie fordern jedoch eine Entschädigung von rund 30 Prozent der erstrittenen Summe. Deshalb lohnt es sich, mit einigen Mails und Telefonaten die Sache selbst an die Hand zu nehmen.
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