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Der Kanton Zürich verzichtet hochoffiziell, St. Gallen führt den Stopp sofort ein, Appenzell Ausserrhoden will nichts davon wissen, andere Kantone diskutieren noch, Zug will einen „zugerischen Weg“ gehen.

Auf Bundesebene seit dem 5. Juli in Kraft, aber die Kantone können selbst entscheiden
Seit dem 5. Juli 2013 gilt kraft Bundesrecht für Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen, ein Zulassungsstopp. Die vom Bundesparlament im vergangenen Juni beschlossene Neuauflage der bereits zwischen 2002 und 2011 geltenden notrechtlichen Massnahme ist befristet bis zum 30. Juni 2016. Sie trifft nur jene Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht über eine mindestens dreijährige Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte ausweisen können - also damit faktisch nur Direktzuzüger aus dem Ausland. Der Bund überlässt es aber den Kantonen, den Zulassungsstopp selbst für diese Ärztinnen und Ärzte wieder aufzuheben.

Kanton Zürich verzichtet, St. Gallen und Grenzkantone greifen zu
Der Kanton Zürich verzichtet auf die Wiedereinführung des Zulassungsstopps. Die rechtliche Grundlage dazu hat der Regierungsrat mit einer Verordnung geschaffen, die er rückwirkend auf den 5. Juli 2013 in Kraft gesetzt hat. Der Kanton St. Gallen dagegen hat den Zulassungsstopp sofort eingeführt. Auch Grenzkantone wie Genf und Basel-Stadt sowie das Tessin, aber auch die Kantone Waadt, St. Gallen, Luzern, Solothurn und Baselland übernehmen den Zulassungsstopp. Grundsätzlich positiv geäussert haben sich auch die Kantone Bern, Uri, Schaffhausen und Schwyz. Dabei sollen in etlichen Kantonen massgeschneiderte Lösungen kreiert werden. Für Appenzell Ausserrhoden dagegen ist der Zulassungsstopp kein Thema. In Innerrhoden, Glarus, Graubünden und im Thurgau wird demnächst entschieden. Zug hat schon vor einiger Zeit „einen typisch zugerischen“ Weg angekündigt und nicht den vom Bund vorgeschlagenen.


 


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