Es braucht eine Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatz „Gelegentliche Fahrten mit fremden Motorfahrzeugen inbegriffen“. Das bietet der Verband für Medizinalpersonen VMP ohne Mehrprämie.
Selbstunfall
Wer mit einem von Bekannten oder Freunden ausgeliehenen Auto fährt und einen Unfall verursacht, schafft eine ziemlich komplexe Versicherungssituation. Bei einem Selbstunfall zahlt die Vollkaskoversicherung des Autohalters. Gibt es die nicht, muss der Fahrer persönlich oder über seine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Diese muss mit dem Zusatz „Gelegentliche Fahrten mit fremden Motorfahrzeugen inbegriffen“ versehen sein. Das ist beim Angebot des Verbands für Medizinalpersonen VMP ohne Mehrprämie der Fall. Diese Versicherung entschädigt den Halter allenfalls auch für die vom Unfall verursachten Bonuseinbussen bei seiner Kaskoversicherung.
Unfall mit andern Autos
Sind andere Fahrzeuge vom Unfall betroffen, zahlt die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Halters unabhängig davon, wer das Verursacherauto gelenkt hat. Auch hier kommt die mit dem Zusatz „Gelegentliche Fahrten mit fremden Motorfahrzeugen inbegriffen“ versehene Privathaftpflichtversicherung des Fahrers für den Ausgleich von allfälligen Bonusverlusten des Halters auf.
Ausnahmen
Die Privathaftpflichtversicherungen zahlen nur, wenn die Ausleihe wirklich gelegentlich erfolgt. Wird ein Auto stets einige Male pro Monat ausgeliehen, kann dies schon als regelmässig gelten. Man sollte deshalb die von seiner Versicherung angewandte Definition von „gelegentlich“ genau abklären. Bei Ausleihen eines Fahrzeugs an Mitbewohner im gleichen Haushalt oder in Wohngemeinschaften entsteht ebenfalls kein Fall für die Privathaftpflicht mit dem Zusatz „Gelegentliche Fahrten mit fremden Motorfahrzeugen inbegriffen“.
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