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Buchhaltung

Neues Rechnungslegungsrecht seit 1. Januar 2013: Ab 500‘000 Franken Umsatz besteht die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung. Übergangsfrist bis 2015.

Einzelunternehmen, Personengesellschaft, juristische Personen
Das neue Rechnungslegungsrecht ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Unternehmen haben bis zum Geschäftsjahr 2015 Zeit, sich an die geänderte Rechtslage anzupassen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einem Umsatz von 500‘000 Franken sowie alle juristischen Personen (AG, GmbH) unterliegen der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den gesetzlichen Vorschriften. Es müssen namentlich alle Aufwände und Erträge in zeitlicher und sachlicher Hinsicht voneinander abgegrenzt und gegliedert dargestellt werden.

Weniger als 500‘000 Franken Umsatz
Unternehmen und Arztpraxen mit weniger als 500‘000 Franken Umsatz können eine einfachere Buchhaltung führen. Sie müssen jedoch alle Informationen liefern, die von der Steuerbehörde verlangt werden.


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