Frage von Dr. M. U. in S.: Kann ich wegen des sinkenden Rentenumwandlungssatzes mit 62 die Pensionskasse beziehen, weiter erwerbstätig bleiben und dann mit der „grossen“ Säule 3a vorsorgen und Steuern sparen?
Antwort: Wer von seiner Pensionskasse das Kapital bezogen hat oder die Rente erhält, wird ein Erwerbstätiger ohne Pensionskasse (passive Zugehörigkeit). Er kann nun im Falle einer weiteren und nachgewiesenen Erwerbstätigkeit die “grosse” Vorsorgesäule 3a bis zum 70. Altersjahr Steuern sparend nutzen: Das sind bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, aber für 2013 höchstens 33’696 Franken. Diesen Betrag kann man in ein Säule 3a-Konto einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Die Einzelheiten über den Einsatz der Säule 3a finden Sie hier im Dokument „Wie man mit der Selbstvorsorgesäule 3a Steuern sparen darf“.