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Der Verwaltungsrat der Organisation für Ambulante Arzttarife OAAT AG, Bern, hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2026 gutgeheissen. Die Lösung wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Geplante Notfallpauschalen gelten in der ganzen Schweiz.

Die Organisation für Ambulante Arzttarife OAAT hat in ihrer Rolle als nationale Tarifstelle die Koordination der Partnerinnen und Partner bestehend aus FMH, H+, santésuisse, prio.swiss und MTK für eine gesamtschweizerische Regelung der Notfallpauschalen wahrgenommen. Es wurde eine Lösung ausgearbeitet, die zusammen mit dem neuen Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen per 1. Januar 2026 eingeführt werden soll.

Bundesgerichtsurteil vom 24. Juni 2024 schaffte Handlungsbedarf.
Diese Arbeiten wurden nötig, weil das Bundesgerichtsurteil 9C_664/2023 vom 24. Juni 2024 zu Unsicherheiten bei der Anwendung der Tarife in der praxisambulanten Notfallversorgung geführt hat. In der Folge fand ein Treffen zwischen dem Bundesamt für Gesundheit BAG und den Tarifpartnern statt, um unter anderem die Möglichkeiten einer Anpassung am TARDOC zu diskutieren. Die Tarifpartner haben die Diskussion zusammen mit der OAAT weitergeführt, woraus der nun verabschiedete präzisierende Lösungsvorschlag entstanden ist.

Zwei Positionen im TARDOC-Unterkapitel AA.30 werden angepasst.
Die Tarifpartner haben sich dazu entschieden, die zwei entsprechenden Tarifpositionen im bestehenden TARDOC-Unterkapitel AA.30 «Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis» wie folgt anzupassen:

  • Die Dringlichkeits- und Notfall-Pauschalen gelten für Ärzte oder Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen, gleichermassen. Sie gelten nicht für Spitäler.
  • Die Dringlichkeits-Pauschale A, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr kann neu nicht mehr von Permanencen, Walk-In- oder Notfallpraxen abgerechnet werden (eine Definition dieser Praxen liefert die Kapitelinterpretation Nr. 3).


Jetzt ist der Bundesrat am Zug.
Diese Anpassungen reicht die OAAT nun beim Bundesrat zur Genehmigung ein. Damit können diese präzisierten Tarifpositionen ins Genehmigungsverfahren der ambulanten Tarifrevision, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, einfliessen.
Die angepassten Tarifpositionen werden vorerst separat publiziert und zu einem späteren Zeitpunkt in den Tarifbrowser und das Simulationstool integriert.
Der Verwaltungsrat hat zudem beschlossen, dass die grundsätzliche Überarbeitung von Dringlichkeit und Notfall durch die Geschäftsstelle als zusätzlicher Entwicklungsschwerpunkt im Jahr 2025 aufgenommen wird.

2025 gelten die Notfall- und Inkonvenienzpauschalen der Tarifpartner.
2025 gilt nach wie vor die Lösung der Tarifpartner vom 20. Dezember 2024. Diese Lösung lautet: Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, der neue Dachverband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss und die Haus- und Kinderärzte Schweiz mfe haben im konstruktiven Dialog eine pragmatische Lösung zur Anwendung der Notfall- und Inkonvenienzpauschalen erzielt: Es wird kein Unterschied mehr zwischen selbständig und unselbständig erwerbenden Ärztinnen und Ärzten gemacht. Diese Anpassung trägt den modernen Arbeitsrealitäten Rechnung. Damit soll eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung auch ausserhalb der Spitäler gesichert werden. Gleichzeitig werden Fälle in denen der Verdacht besteht, dass ein Geschäftsmodell auf der vertragswidrigen Abrechnung von Inkonvenienzpauschalen basiert, konsequent verfolgt.



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