Fragen ?
Kontakt
Hören Drucken Teilen

Der Bundesrat hat das «Entlastungspaket 27» bis zum 5. Mai 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. 200 Millionen Franken davon sollen durch Mehreinnahmen mittels einer Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a erzielt werden. Lesen Sie, wie dieser Zugriff auf Vorsorgegelder vor sich gehen soll.

Progressiver Spezialtarif des Bundes für Vorsorgekapitalbezüge
Im Dokument «Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt - Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens» wird hervorgehoben: An der gesonderten Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge sowie der Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche und gesundheitliche Nachteile wird auf Bundesebene festgehalten. Aber: Die bisherige Methode, wonach die Steuerbelastung auf Kapitalleistungen auf höchstens 2,3 Prozent reduziert ist, soll von einem progressiven Spezialtarif abgelöst werden. Der vorgeschlagene Spezialtarif des Bundes für Vorsorgekapitalbezüge soll neu sieben Tarifstufen mit folgenden Grenzsteuersätzen umfassen:

  • bis 20'000 Franken 0,1 Prozent
  • über 20'000 Franken bis 50'000 Franken 0,25 Prozent
  • über 50'000 Franken bis 100'000 Franken 1 Prozent
  • über 100'000 Franken bis 250'000 Franken 3 Prozent
  • über 250'000 Franken bis 1'000'000 Franken 5 Prozent
  • über 1'000'000 Franken bis 10'000'000 Franken 7,5 Prozent
  • über 10'000'000 Franken 11,5 Prozent

Wichtig: Die Ehegatten sollen ihre Vorsorgekapitalbezüge künftig unabhängig voneinander versteuern. Die «Heiratsstrafe» soll in diesem Bereich mithin abgeschafft werden.

So sieht die Steuerbelastung vor und nach der geplanten Reform aus
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Steuerbelastung von Kapitalleistungen unterschiedlicher Höhe im geltenden Recht für einzeln besteuerte Alleinstehende und gemeinsam besteuerte Verheiratete sowie im Reformszenario. Im Reformszenario gibt es nur noch einen Tarif: Die Kapitalleistungen der Eheleute werden nicht mehr zusammengerechnet, wodurch der durch die Addition der Auszahlungen verursachte Progressionseffekt entfällt.


Kapitalbezug Bund Tabelle offiziell

Einige Fallbeispiele
Die nachfolgende Tabelle weist für verschiedene Fallbeispiele aus, wie hoch die Steuer in Franken und in Abhängigkeit von der Höhe der Kapitalleistung für verschiedene Haushaltskonstellationen im geltenden Recht und im Reformszenario ausfällt.


Kapitalbezug Bund Tabelle Beispiele

Die vorgeschlagene Reform betrifft in erster Linie grössere Kapitalbezüge
Die vorgeschlagene Reform trifft vor allem die grösseren Kapitalbezüge aus der Pensionskasse: Diese würden von der Progression hart betroffen. Die Bezüge aus der Säule 3a dagegen sind typischerweise tiefer als die Leistungen aus der zweiten Säule. Sie würden vom Bund weiterhin mässig besteuert.

Kapitalbezüge müssen mehr denn je geplant werden
Die Planung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse würde bei Annahme der neuen Regeln wichtiger denn je. Ein Weg, die Steuerprogression zu lindern, wäre eine Teilpensionierung verbunden mit einem schrittweisen Bezug des Pensionskassenguthabens. Die Staffelung bewirkt, dass auf den einzelnen Tranchen ein tieferer Satz angewendet wird und so die Steuerlast insgesamt sinkt.
Auch die Säule 3a kann man gestaffelt beziehen, wenn man frühzeitig verschiedene 3a-Töpfe aufbaut. Diese Töpfe kann man dann einen nach dem anderen auflösen.
Und: Wer die lebenslange Rente bezieht, wird keine Auswirkungen der vorgeschlagenen Steuererhöhung spüren.



Weitere Optionen