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Auch in diesem Winter geschieht es wieder: Skifahrer verlassen unter Missachtung aller Vorsichtsgebote die markierten Skipisten und frönen dem Vergnügen des Tiefschneefahrens. Geschieht dann ein Unfall, gibt es allenfalls ein böses Erwachen: Die obligatorische Unfallversicherung verweigert Geldleistungen wie Taggelder oder Renten. Lesen Sie, was Wagnisliebhaberinnen oder Wagnisliebhaber im Bereich der Unfallversicherung vorkehren müssen.

So steht es im Gesetz
Artikel 39 Unfallversicherungsgesetzt UVG «Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse»: «Der Bundesrat kann aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse bezeichnen, die in der Versicherung der Nichtberufsunfälle zur Verweigerung sämtlicher Leistungen oder zur Kürzung der Geldleistungen führen.»
Artikel 50 Verordnung über die Unfallversicherung UVV «Wagnisse»: «1 Bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, werden die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert.
2 Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehren zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Rettungshandlungen zugunsten von Personen sind indessen auch dann versichert, wenn sie an sich als Wagnisse zu betrachten sind.»

Versicherungen unterscheiden zwischen absoluten und relativen Wagnissen
In der Unfallversicherungspraxis wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden.
Zu den absoluten Wagnissen zählen etwa Auto- und Motorradrennen aller Art, Vollkontaktkampfsport, Basejumping, Tauchen über 40 Meter, wettkampmässiges Rollbrettabfahrten, Downhill-Biking, Sprünge mit Bikes mit akrobatischen Einlagen, Ski-Geschwindigkeitsrekordversuche, Speedflying, ein Glas in der Hand zerdrücken.
Relative Wagnisse sind riskante Tätigkeiten, bei denen die üblichen Vorsichtsgebote missachtet werden: Schneesport ausserhalb markierter Pisten, Bergsteigen bei schlechter Witterung oder im Alleingang trotz Warnungen, Gleitschirmfliegen, Hängegleiterfliegen und Canyoning bei misslichen Verhältnissen, Kanufahrten unter voraussehbar extremen Verhältnissen.

Taggelder oder Renten können bis zu 100 Prozent gekürzt werden
Mit der «normalen» obligatorischen Unfallversicherung sind die Kosten für Rettung, Behandlung, Medikamenten oder Transport gedeckt. Die Geldleistungen wie Taggelder oder Renten können allerdings wie folgt gekürzt werden:

  • Absolute Wagnisse: Kürzung von 50 Prozent und mehr
  • Relative Wagnisse: Kürzung bis 50 Prozent
  • Gravierende Fälle wie eine schwierige Bergtour, allein, bei schlechtem Wetter und trotz Warnungen: Kürzung bis 100 Prozent


Wer das Wagnis liebt, braucht einen zusätzlichen Versicherungsschutz
Wer in seiner Freizeit auf absolute und relative Wagnisse setzt, sollte seine Unfallversicherung, seine Taggeldversicherung, seine Erwerbsausfallversicherung und seine Gliederunfallversicherung überprüfen und massgeschneidert dem erhöhten Risiko anpassen.
Kommt dazu: Die Liste der nicht voll gedeckten Wagnissportarten wird aufgrund der ständig neu entdeckten Risikosportvarianten laufend ergänzt. Man muss sich deshalb vor der Inangriffnahme einer risikoreichen Sportart oder eines Wagnisses erkundigen, ob und wie das gewählte Risiko mit der «normalen» obligatorischen Unfallversicherung gedeckt ist.



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