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Vorsorge: Sie profitieren von günstigen Kollektivtarifen.

Die berufliche Vorsorge ist ab dem 18. Altersjahr für alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn von über CHF 21'060.– bis CHF 84'240.– (Stand 1.1.2012) beziehen, obligatorisch. Das Rahmengesetz sieht für den obligatorischen Bereich Mindestvorschriften betreffend Beiträge und Leistungen vor.
Der Arbeitgeber hat mindestens 50% der BVG-Prämien seiner Arbeitnehmer zu übernehmen (Geschäftsaufwand). Den Rest kann er seinen Arbeitnehmern in Form monatlicher Lohnabzüge belasten.

Jede Vorsorgeeinrichtung ist frei, im obligatorischen Bereich weiter gehende Lösungen anzubieten und den überobligatorischen Bereich (2013: Lohnteile unter CHF 21'060.– und über CHF 84'240.–) nach ihrem Reglement zu gestalten.

Die standeseigenen Vorsorgestiftungen nutzen diesen Spielraum mit unterschiedlichen Vorsorgeplänen zu günstigen Kollektivtarifen.

Wir beraten Sie gerne oder unterbreiten Ihnen ein Angebot.

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